AGB


1. Maklervertrag

Mit Inanspruchnahme der Nachweis- / Vermittlungstätigkeit, bzw. mit der Anforderung eines Exposés, Objektbesichtigungen oder Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer / Vermieter eines von HIM Hanseatischer Immobilienmakler GmbH angebotenen Objektes kommt der Maklervertrag mit dem Miet- bzw. Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Bedingungen zustande. HIM Hanseatischer Immobilienmakler GmbH ist jedoch auch eine provisionspflichtige Tätigkeit für die andere Seite des beabsichtigten Vertrages gestattet.

2. Maklercourtage

Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Abschluss eines Miet- / Kaufvertrages, so berechnet sich unsere Vermittlungsprovision wie folgt:

- bei Vermittlung von Grundbesitz bebaut / unbebaut jeweils 5,25 % vom Kaufpreis einschl. des Wertes all jener Leistungen & Werte, die der Käufer übernimmt (z.B. Einrichtungsablöse) für Käufer
-jedoch bei Vermittlung von Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung zahlt der Käufer und Verkäufer jeweils nur 3,00 % vom Kaufpreis einschl. des Wertes all jener Leistungen & Werte, wenn der Käufer hierbei Verbraucher ist
- bei Anmietung von Wohnräumen zwei Netto-Monatsmieten für den Auftraggeber
- bei Anmietung von Gewerberäumen / -flächen drei Brutto-Monatsmieten für den Mieter (Definition der Bruttomiete: Nettomiete & Nebenkosten & Heizkosten)

Vorgenannte Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Die Maklercourtage ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte Vertrag zustande gekommen ist. Die Maklercourtage ist mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrages bzw. mit Unterzeichnung des Mietvertrages zur Zahlung fällig. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.

3. Notarielle Beurkundung bzw. Abschluss Mietvertrag

Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Abschluss des Miet- / Kaufvertrages und auf eine Ausfertigung des Miet- / Kaufvertrages. Bei notariellen Miet- / Kaufverträgen hat der Makler das Recht im Miet- / Kaufvertrag seinen Courtageanspruch in Form einer Maklerklausel mit zu beurkunden. Die Kosten der notariellen Beurkundung trägt der Käufer.

4. Gleichwertigkeit

Dem Abschluss eines Miet- / Kaufvertrages entsprechen der Erwerb der Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen Anteilen, sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers.


Wird ein durch uns nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, innerhalb von fünf Jahren danach jedoch gekauft, so ist die hierfür vereinbarte Courtage zu zahlen, abzüglich der für den durch Pacht- oder Mietvertrag gezahlten Courtage.


5. Schadensersatz

Alle Angebote in Form von Exposés sind streng vertraulich und nur für den Interessenten bestimmt. Erlangt ein Dritter durch Verschulden des Interessenten Kenntnis von den Angeboten und kommt es zum Abschluss eines Kauf- / Mietvertrages des Dritten mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer, verspricht der Interessent der Firma HIM Hanseatischer Immobilienmakler GmbH die entgangene Provision in voller Höhe zu ersetzen. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unverzüglich, d.h. bis spätesten innerhalb von fünf Tagen ab Entgegennahme unseres Angebots mitzuteilen. Die hierfür aufkommende Provision ist dementsprechend zu entrichten.

6. Haftung

Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf erteilten Informationen Dritter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Vom Makler erstellte Exposés stellen lediglich eine Vorinformation dar, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag. Eine Haftung für unrichtige Angaben ist bei fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Die Abtretung von Schadensersatzansprüchen durch Auftraggeber bzw. Interessenten ist ausgeschlossen. Die Firma HIM Hanseatischer Immobilienmakler GmbH ist nicht verpflichtet dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Ein vorzeitiger Zwischenverkauf ist möglich.

7. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.


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